Bildungsurlaub
Gesetz

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Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)
In der Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999

Download (PDF-Datei)

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes
(DVO-NBildUG)
Vom 26. März 1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04.1997

Download (PDF-Datei)

Richtlinie zur Durchführung des Anerkennungs- und Berichtsverfahrens nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG)
Rd Erl. d. MWK v. 23.04.1997 -32-53500-20 -

Download (PDF-Datei)



Hinweis:
Das NBildUG gilt nicht für Beamte. Für diese gilt die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds.SUrlVO). Die Texte der Sonderurlaubsverordnung sowie der dazu erlassenen Hinweise können hier als PDF abgerufen werden: Nds.SUrlVO vom 11.12.1997 — Hinweise (RdErl. d. MI vom 25.01.1999)

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