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Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)
In der Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17. Dezember 1999
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(PDF-Datei)
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes
(DVO-NBildUG)
Vom 26. März 1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04.1997
Download
(PDF-Datei)
Richtlinie zur Durchführung des Anerkennungs- und Berichtsverfahrens
nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG)
Rd Erl. d. MWK v. 23.04.1997 -32-53500-20 -
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(PDF-Datei)
Hinweis:
Das NBildUG
gilt nicht für Beamte. Für diese gilt die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung
(Nds.SUrlVO). Die Texte der Sonderurlaubsverordnung sowie der dazu erlassenen
Hinweise können hier als PDF abgerufen werden: Nds.SUrlVO
vom 11.12.1997 Hinweise
(RdErl. d. MI vom 25.01.1999)
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