Gesetze und Verordnungen
Alle Gesetze und Verordnungen hat der nbeb gemeinsam mit der AEWB in einer Publikation zusammengestellt. Sie bilden die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in den öffentlich anerkannten Bildungseinrichtungen.
Seit 1970 haben sich in Niedersachsen zwei wichtige Gesetze etabliert. Bei gesellschaftlichen Änderungen sowie Entwicklungen werden durch das Land Niedersachsen auch die Gesetze und die Verordnungen regelmäßig überarbeitet.
Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) war 1970 das erste Erwachsenenbildungsgesetz.
Ihm NEBG ist formuliert, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat. Zudem beinhaltet es folgende Bildungszeile: die Entfaltung der Persönlichkeit durch Bildungsangebote sowie die Mitgestaltung der Gesellschaft (vgl. § 1NEBG).
Fünf Jahre später trat zudem das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) in Kraft. An 5 Arbeitstagen pro Jahr darf jeder Arbeitnehmer sowie jede Arbeitnehmerin Bildungsurlaub nehmen. Der Kurs, Workshop muss nicht am Arbeitsort stattfinden, der Inhalt muss auch nicht einen direkten Bezug zur eigenen Tätigkeit haben.
Weitere in der Publikation aufgeführten Verordnungen sind:
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (DVO-NEBG)
- Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetztes (FinVO-NEBG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzt (DVO-NBildUG)
- Richtlinie zur Durchführung des Anerkennungs- und Berichtsverfahrens nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzt (NBildUG)
- Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO)
- Satzung des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V.
Die öffentlich anerkannten Bildungseinrichtungen handeln nach diesen Gesetzen und Verordnungen. Zudem sind die Bildungseinrichtungen mit ihren Angeboten qualitätsgeprüft.